Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt zu den Kommunalwahlen am 11. September 2016

Nach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2016 (Nds. GVBL. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

  1. Am 11. September 2016 finden in der Samtgemeinde Schwarmstedt folgende Kommunalwahlen statt:

    Gemeinderatswahl – Samtgemeinderatswahl – Kreistagswahl

    Die Wahlhandlung dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

  2. Die Samtgemeinde Schwarmstedt ist in 14 Wahlbezirke/Wahllokale aufgeteilt.

    In den Wahlbenachrichtigungen, welche den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08. bis 21.08.2016 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

  3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sowie jeweils drei Felder für jede Liste, für jede Bewerberin und für jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

  4. Jede wählende Person hat drei Stimmen für jede der unter 1. genannten Kommunalwahlen, sofern sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist

  5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

    a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
    b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
    c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
    d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Listen oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
    e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.
            
    Allerdings dürfen insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel vergeben werden, sonst ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig!

  6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen. Es wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen.

  7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimme/n nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

  8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an den unter 1. angeführten Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilnehmen. Es wird nur ein Wahlschein erteilt.

  9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

    a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, ihre/n Stimmzettel.
    b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
    c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu unterzeichnen.
    d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag.
    e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
    f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann am Wahltag bis 18.00 Uhr auch in der Dienststelle der Wahlleitung, Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, abgeben werden.


    Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, für die sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.

    Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Beiblatt zum Wahlschein zu entnehmen.


  10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  11. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht wird nach Vorschriften des Strafgesetzbuchs bestraft.

 

Schwarmstedt, den 01.09.2016                   

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs

 

 

   
09.04.2024

aktuelles-2024-04-hildeshBekanntmachung im Rahmen der Amtshilfe - Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans wird im Verfahren Hannoversche Moorgeest (Region Hannover 218) mit Wirkung vom 15.04.2024, 0.00 Uhr angeordnet (gem. § 63 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

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08.04.2024

aktuelles-2024-03-minigolf Samstag, 06.04.2024, 12.00 Uhr

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05.04.2024

aktuelles-2024-04-stellenausschreibung-kita Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte Buchholz (Aller) zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d), für die Kindertagesstätte „Eulennest“ Lindwedel zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d), für die Kindertagesstätte Schwarmstedt „Am Loh“ zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d) für die Kindertagesstätte Bothmer zum nächstmöglichen Termin 1 Heilerziehungspfleger/in (m/w/d) oder 1 Heilpädagogin/- pädagogen (m/w/d) für den Einsatz in der Integrativen Gruppe.

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27.03.2024

aktuelles-2024-04-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im April 2024 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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18.03.2024

aktuelles-2024-03-balkonkDer Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die "Richtlinie über die Förderung von sog. Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Buchholz (Aller)" beschlossen, welche mit Datum vom 16.03.2024 in Kraft getreten ist.

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18.03.2024

aktuelles-2024-03-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt. Die teilnehmenden Vereine sind Träger und Ansprechpartner der Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.

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15.03.2024

strassensperrung-2024-03-a7Bis Dezember nachts teilweise einspurige Verkehrsführung

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15.03.2024

aktuelles-2024-03-suchen Lernen Sie neue Menschen kennen, erfahren Sie Interessantes, bringen Sie Ihre Fähigkeiten ein!

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08.03.2024

aktuelles-2024-03-lagAller-Leine-Tal/Wietze. In der Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Aller-Leine-Tal am 27. Februar im Bürgersaal in Wietze wurde die Förderung von vier Projekten für die Förderperiode 2023-2027 einstimmig beschlossen.

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06.03.2024

aktuelles-2024-03-ehrenamtskarteDas Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen sagen mit der Ehrenamtskarte Danke für Ihr Engagement!

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05.03.2024

akstellenausschreibung-2024-03-schiedsDie Samtgemeinde Schwarmstedt bedankt sich bei ihren Schiedspersonen, Marion Hackl und Günter Seehausen, für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement.

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04.03.2024

aktuelles-2024-03-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im März 2024 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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21.02.2024

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15.02.2024

aktuelles-2024-02-infomaerkteDer in unserer Region zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat einen ersten Entwurf für den Leitungsverlauf von NordWestLink entwickelt. Dieser soll im Rahmen von Infomärkten vorgestellt werden. Weitere Informationen hierzu sind dem folgenden Einladungsschreiben zu entnehmen:

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08.02.2024

aktuelles-2023-03-rundschau Freiwilligenbörse sucht wieder Ehrenamtliche.

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30.01.2024

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30.01.2024

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25.01.2024

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25.01.2024

strassensperrung-2024-01-k160Sanierung der Ortsdurchfahrt Schwarmstedt im Zuge der K160 (Mühlenweg / Am Schützenplatz) unter Vollsperrung: (Anlieger bis Baustelle frei)  Hier: Wiederaufnahme der Arbeiten ab dem 29.01.2024

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23.01.2024

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17.01.2024

aktuelles-2024-01-17-hilfe-landHochwasser: Land gewährt geschädigten Privatpersonen jetzt Soforthilfe / Anträge sind über den Landkreis zu stellen  

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16.01.2024

aktuell-2023-rueck Seit 2014 setzt die Samtgemeinde Schwarmstedt das Programm (die Strategie) „PaC“ (Prävention als Chance) um. In einem gut funktionierenden Netzwerk arbeiten Vertreter der Polizei, des Präventionsrat, der Pestalozzistiftung, aller Schwarmstedter Schulen und Kindertagesstätten seit neun Jahren Hand in Hand.

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10.01.2024

aktuelles-2024-01-10-k106Gute Nachrichten für die Samtgemeinde Schwarmstedt. Die K106 zwischen Gilten und Bothmer ist seit Mittwoch Mittag wieder frei, wobei die Geschwindigkeit auf freier Strecke auf 50 km/h begrenzt ist.   

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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr,...mehr...
   
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Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


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Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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