Änderungen bei der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch im Heidekreis wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Was kommt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu?
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid der zuständigen Gemeinde.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat hierfür folgende allgemeine Informationen herausgegeben:
Grundsätzliche Vorgabe aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.

Warum überhaupt Grundsteuer zahlen? Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie die Schulgebäude, die Sportplätze, die Sporthallen, die Kitas, die freiwilligen Feuerwehren, das Hallenbad und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.

 

 

   
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