Gewässerunterhaltung 2026

Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 01. Juli und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

- Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungsverordnung des Landkreises die Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten Streifen entlang der oberen Böschungskante mit Räumgeräten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!

- Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Erfordernisse des Uferschutzes zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubes auf ihren Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.

- Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen; vorhandene Einrichtungen (z.B. Dränausmündungen) in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche einzutiefen. Bauliche Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern eine Anlagengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.

- Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind beim Weidegang entlang des Ufers grundsätzlich mit einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu versehen. Der Zaun ist in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen. Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.

- Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beidseitig und 1,00 m von der oberen Böschungskante ansetzend mit mindestens 4 m breiten und einfach zu öffnenden Durchfahrten zu versehen. Die Durchfahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu halten.

- Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Nichtvorhandensein von Durchfahrten in den Querzäunen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernisse entstehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.

- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht zur Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses, ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträchtigt werden. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu befahren. Die rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden Gewässerseiten wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten oder schon wieder bestellten Flächen entstehende Kulturschäden kann kein Schadensersatz geleistet werden.

- Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blühstreifenprogramm) an gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räumstreifens sind nur dann möglich, wenn der Unterhaltungspflichtige dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintretendem Bedarf eine Befahrung des Blühstreifens.

- Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet und müssen entfernt werden. Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.

- Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig.

- Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer bepflanzt, soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist.

- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Unterhaltungsverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.

 

 

   
14.08.2026

bauernmarkt-schwarmstedt-faellt-heute-14-8-26-ausSchwarmstedt. Der Bauernmarktverein teilt mit: Aufgrund der hohen Temperaturen fällt der Bauernmarkt für diesen Freitag leider aus. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis.

mehr...

13.08.2026

strassensperrung-2026-08-a27 Vollsperrung der L190 und der Bahnstrecke Walsrode - Hodenhagen vom 14. bis 18. August.

mehr...

12.08.2026

wahl-aktuelles-2026-08-12 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie bekommen Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahlen am 13.09.2026 und eine eventuelle Stichwahl am 27.09.2026 bis spätestens zum 23.08.2026 zugeschickt. Sollten Sie bis dahin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie in der Zeit vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 Einsicht in das Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Schwarmstedt nehmen und ggf. einen Antrag auf Berichtigung stellen.

mehr...

10.08.2026

aktuelles-2026-08-10-vDie Vereine und Verbände der Samtgemeinde Schwarmstedt und deren Mitgliedsgemeinden werden gebeten, bis spätestens 28.08.2026 die Anträge für Vereinszuschüsse und Investitionen für das Jahr 2027 im Rathaus einzureichen.

mehr...

07.08.2026

aktuelles-2026-08-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen bieten im August 2026 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung Ihre Hilfe an.

mehr...

06.08.2026

wahl-bek-2026-08-06-zuBekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt und der Gemeinde Essel am 13. September 2026 - Korrektur zu den Bekanntmachungen vom 24.07.2026 und 27.07.2026 -

mehr...

06.08.2026

wahl-bek-2026-08-06-einBekanntmachung gemäß § 30 der Niedersächsische Kommunalwahlordnung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 27. September 2026

mehr...

04.08.2026

aktuelles-stellenausschreibung-2026-08-azu Sie möchten zukünftig im öffentlichen Dienst arbeiten? Dann ist die 3-jährige duale Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bei der Samtgemeinde Schwarmstedt genau das Richtige. Sie umfasst ein vielseitiges Aufgabenspektrum und bietet diverse Weiterbildungs- und Einsatzmöglichkeiten.

mehr...

03.08.2026

aktuelles-2026-08-03-beu Der Kurvenbereich vor der KGS Schwarmstedt instandgesetzt. Die Gemeinde nutzt die Sommerferien, um die dringend notwendigen Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, berichtet Gemeindedirektor Björn Gehrs. Die Arbeiten erfolgen von heute, Montag, 03.08. bis Donnerstag, 06.08.2026. Eine Beschilderung wurde bereits vorgenommen und der Bereich ist für den Verkehr daher derzeit gesperrt.

mehr...

30.07.2026

aktuelles-2026-07-30-gewFür den Donnerstagnachmittag und -abend warnt der Deutsche Wetterdienst für Teile der Landesmitte sowie des östlichen Niedersachsens bereits vor schweren Sturmböen. Zudem besteht für diese Regionen eine Unwetter-Vorabinformation vor möglichen schweren Gewittern. Da sich Intensität und betroffene Regionen kurzfristig ändern können, halten Sie sich bitte über die Wetterwarnkarte sowie die offiziellen Kanäle des Bevölkerungsschutzes auf dem Laufenden.

mehr...

27.07.2026

wahl-bek-2026-07-27-es Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Essel in seinen öffentlichen Sitzungen am 22.07.2026 und 27.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Essel am 13. September 2026 bekannt

mehr...

24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wl Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Lindwedel in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Lindwedel am 13. September 2026 bekannt

mehr...

24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wb Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenenWahlvorschläge für dieWahl des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) am 13. September 2026 bekannt

mehr...

24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-ws Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

mehr...

24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wsg Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für dieWahl des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

mehr...

24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wg Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Gilten in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Gilten am 13. September 2026 bekannt

mehr...

23.07.2026

wahl-bek-2026-07-23-wahlvb Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in den zurzeit gültigen Fassungen gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

mehr...

23.07.2026

wahl-bek-2026-07-23-es Aufgrund eines Antrages der Christlich Demokratischen Union in Niedersachsen (CDU) tritt der Wahlausschuss am Montag, den 27.07.2026, um 11.00 Uhr, zu seiner zweiten Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt zusammen.

mehr...

15.07.2026

aktuelles-2026-07-leader Die LEADER-Region Aller-Leine-Tal präsentiert sich ab sofort mit einer neuen, modernen Website. Unter www.allerleinetal.de finden Interessierte umfassende Informationen zu Projekten, Fördermöglichkeiten und Aktivitäten in der Region.

mehr...

10.07.2026

aktuelles-2026-07-ggEin offenes Angebot für Menschen, die ihren Umgang mit Alkohol verändern möchten

mehr...

30.06.2026

aktuelles-2026-06-ferienp Das Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt. Die teilnehmenden Vereine sind Träger und Ansprechpartner der Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Kommunalwahl  

Kommunalwahl
am 13.09.2026

Wahlschein beantragen:


www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3358020

   

Veranstaltungskalender  

   
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.