Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Bothmer - Essel

 

Die Widmung einer Teilstrecke, der in der Gemarkung Essel, Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg, gelegenen Gemeindeverbindungsstraße Bothmer – Essel („Bothmerscher Weg“) wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls aufgehoben.

Die Teilstrecke der vorgenannten Straße wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) mit sofortiger Wirkung eingezogen.

Die Teilstrecke im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Bothmer - Essel zur Länge von 270 m, befindet sich zwischen der Gemarkungsgrenze Bothmer zu Essel (Varrenbruchsgraben) in östlicher Richtung verlaufend bis zum Beginn der sog. Eichenwaldes entlang der südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Essel, Flur 9, Flurstück 11.

Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 NStrG am 08.05.2004.

Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet.

Begründung:
Die Gemeindeverbindungsstraße wird vermehrt als Abkürzung zwischen den Ortsteilen Bothmer und Essel genutzt. Die Ausgestaltung und Bauweise der Straße genügt nicht mehr diesen höheren Anforderungen an das Verkehrsaufkommen. Infolgedessen ist es in der vergangenen Zeit des Öfteren zu Verkehrsgefährdungen, teilweise mit tödlichem Ausgang, gekommen. Diese negative Entwicklung rechtfertigt die Einziehung aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Übergangsregelung:
Bis zur Neuwidmung durch die künftig zuständigen Gemeinden Schwarmstedt und Essel bleibt die Gemeindeverbindungsstraße Bothmer – Essel für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, sowie für Fußgänger und Radfahrer benutzbar. Diese Regelung gilt bis die vorgenannten Gemeinden die Neuwidmung verfügt haben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Schwarmstedt (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, einzulegen.


Schwarmstedt, 17.11.2004

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Frische

 

   
29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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Fax. (0511) 93 69 717 62
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