Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Bürgerbegehren gemäß § 22 b der Niedersächsischen Gemeindeordnung.

Bekanntmachung eines Bürgerentscheides gemäß § 7 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 30.8.2006.

 

1. In seiner Sitzung am 27.7.2006 hat der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde
Schwarmstedt nach Prüfung des am 18.4.2006 angezeigten und am 29.6.2006 eingereichten
Bürgerbegehrens dessen Zulässigkeit festgestellt und als Termin für den Bürgerentscheid
Sonntag, 08. Oktober 2006
festgelegt.

Die Abstimmungslokale sind in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

2. Die zum Bürgerentscheid von den das Bürgerbegehren vertretenden Personen eingereichte
Abstimmungsfrage hat inhaltlich folgenden Wortlaut:

„Der Beschluss des Samtgemeinderates Schwarmstedt vom 29.03.2006,
dem Elternförderverein der Grundschule Bothmer für den Sporthallenbau
in Bothmer einen Zuschuss in Höhe von 200.000,-- EURO zu gewähren,
wird aufgehoben“.

3. Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme.

4. Für die Samtgemeinde Schwarmstedt ist

Abstimmungsleiter: Samtgemeindebürgermeister Hans-Wilhelm Frische
Rathaus, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt

Stellvertreter: Samtgemeindeoberamtsrat Klaus Marquardt
Rathaus, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt

5. Die Samtgemeinde Schwarmstedt ist in 13 Abstimmungsbezirke eingeteilt. Die Abstimmung
ist öffentlich. Jedermann hat zum Abstimmungsraum Zutritt, soweit das ohne Störung der
Abstimmungshandlung möglich ist.

6. Abstimmungsberechtigt ist, wer nach § 34 NGO das Recht zur Wahl der Ratsmitglieder hat.
Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen
Abstimmungsschein hat. Wer keinen Abstimmungsschein besitzt, kann die Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Abstimmungsraum abgeben.

Das Abstimmungsverzeichnis wird in der Zeit vom 25.9.2006 bis 29.9.2006
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
für Abstimmungsberechtigte zur Einsichtnahme im Bürgerbüro des Rathauses, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt bereitgehalten.

Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der vorgenannten Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziale Sicherung, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt einlegen.

7. Die Abstimmungsberechtigten werden spätestens am 24.9.2006 mit schriftlicher
Benachrichtigung auf den Abstimmungstag, die Abstimmungszeit, das Abstimmungslokal und die Möglichkeit zur Beantragung eines Abstimmungsscheines hingewiesen.

8. Abstimmungsschein erhält auf Antrag

8.1 eine in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person

8.1.1 wenn sie sich am Abstimmungstag während der Abstimmungszeit aus wichtigem
Grund außerhalb ihres Abstimmungsbezirkes aufhält,

8.1.2 wenn sie nach dem 35. Tag vor der Abstimmung ihren Wohnsitz in einen anderen
Abstimmungsbezirk verlegt,

8.1.3 wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines
körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen den
Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
aufsuchen kann.

8.2. eine nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person

8.2.1 wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die
Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses versäumt hat,

8.2.2 wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Personen können aus
den unter 8.2.1 u. 8.2.2 genannten Gründen den Antrag noch bis zum Abstimmungstag,
15.00 Uhr stellen. Gleiches gilt, wenn die stimmberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen
einer plötzlichen Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Abstimmungsscheines
glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch für
Ehepartner.

9. Abstimmungsscheine und Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich
in der Zeit vom 25.9.2006 bis zum 06.10.2006, 18.00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro,
Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu den vorgenannten Öffnungszeiten, beantragt werden.

Der Schriftform wird auch durch unterschriebene Fernkopie Genüge getan. Fernmündliche
Anträge sind nicht zulässig.

Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Abstimmungsscheine und Stimmzettel werden
nicht ersetzt.

10. Die Briefabstimmung wird in folgender Weise ausgeübt:

10.1 Die abstimmende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel.

10.2 Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und
verschließt diesen.

10.3 Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Abstimmungs-
schein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefabstimmung.

10.4 Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen
Abstimmungsschein in den amtlichen Abstimmungsbriefumschlag.

10.5 Sie verschließt den Abstimmungsbriefumschlag.

10.6 Sie übersendet den Abstimmungsbrief an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag
angegebene Abstimmungsleitung so rechtzeitig, dass der Abstimmungsbrief
spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann
auch bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Rathaus, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt
abgegeben werden.


11. Die Briefabstimmung wird in das Abstimmungsergebnis des Abstimmungsbezirkes einbezogen.


Schwarmstedt, 07. September 2006

 

Samtgemeinde Schwarmstedt
014 – 092/1

Der Abstimmungsleiter

Frische

   
25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

mehr...

18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

mehr...

06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

mehr...

06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

mehr...

29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

mehr...

14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

mehr...

04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

mehr...

23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

mehr...

09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

mehr...

23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

mehr...

29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

mehr...

29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

mehr...

29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

mehr...

29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

mehr...

29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

09.04.2024
aktuelles-2024-04-hildeshBekanntmachung im Rahmen der Amtshilfe - Die vorzeitige Ausführung des...mehr...
08.04.2024
aktuelles-2024-03-minigolf Samstag, 06.04.2024, 12.00 Uhr mehr...
05.04.2024
aktuelles-2024-04-stellenausschreibung-kita Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte...mehr...
27.03.2024
aktuelles-2024-04-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im April 2024 mit persönlichen...mehr...
18.03.2024
aktuelles-2024-03-balkonkDer Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 26.09.2023...mehr...
18.03.2024
aktuelles-2024-03-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt....mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.