Stadt Neustadt stellt Flächennutzungsplan Windenergie auf / Frühzeitige Beteilung der Betroffenen

Die Stadt Neustadt hat der Samtgemeinde Schwarmstedt und ihren Mitgliedsgemeinden mitgeteilt, dass sie einen Flächennutzungsplan Windenergie aufgestellt hat und nunmehr die frühzeitige Beteiligung durchführt.

Die Stadt Neustadt hat der Samtgemeinde Schwarmstedt und ihren Mitgliedsgemeinden  mitgeteilt, dass sie einen Flächennutzungsplan Windenergie aufgestellt hat und nunmehr die frühzeitige Beteiligung durchführt. Plangebiete sind u.a. ein Bereich östlich von Esperke nahe dem Wohngebiet Hoper Bahnhof und ein Bereich westlich von Niedernstöcken / Stöckendrebber. Gemeindedirektor Björn Gehrs kündigte an das Thema zeitnah in die Gremien der Räte Lindwedel, Schwarmstedt und Gilten einzubringen. "Dies erfolgt mit dem Ziel  frühzeitig eine Stellungnahme zu den Planungen der Nachbarkommune abzugeben, um eigene Interessen einzubringen", erläutert Gehrs. Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die Planungen bei der Stadt Neustadt zu informieren und dort eine Stellungnahme abzugeben. Die Bekanntmachung der Stadt Neustadt lautet wie folgt:


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Neustadt a. Rbge. gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung vom 06.03.2014 beschlossen, einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ für die Stadt Neustadt a. Rbge. aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. Die Stadt strebt eine Neukonzeption der bestehenden Windenergieplanung unter Anwendung aktueller Planungskriterien und neuerer Rechtsprechung an. Das Interesse am Ersetzen von Altanlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen (Repowering) wird dabei besonders berücksichtigt.

Der Vorentwurf des sachlichen Teil-Flächen­nutzungsplans stellt elf Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Konzentrationsfläche Windenergie“ dar. Außerhalb dieser Flächen sind Windkraftanlagen im Gemeindegebiet gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB in der Regel ausgeschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Aus­wirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des sachlichen Teil-Flächen­nutzungsplans „Windenergie“ wird in der Zeit

 

vom 20. Oktober 2014

bis einschließlich 20. November 2014


 

öffentlich ausgelegt.  Ergänzend wird der Vorentwurf in diesem Zeitraum auch hier auf der Internetseite der Stadt Neustadt a. Rbge eingestellt. Die Unterlagen stehen am Ende dieser Seite als Download ("Dokumente") zur Verfügung.

Jedermann hat die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem er Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringt.

 

Auslegungsort:

Stadt Neustadt a. Rbge., Theresenstraße 4, 31535 Neustadt a. Rbge., Eingang D im Erdgeschoss

 

Öffnungszeiten:

Mo. u. Di. von 8 bis 16 Uhr, Do. von 8 bis 18 Uhr und Mi. u. Fr. von 8 bis 12 Uhr

 

 

   
29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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23.05.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-05-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates findet am Mittwoch, den 31.05.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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