Gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung können für diejenigen Steuer- und Abgabenschuldner, bei denen die Abgabenberechnungsgrundlagen und der Abgabenbeitrag auch für einen künftigen Zeitabschnitt unverändert bleiben, die Steuern bzw. Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuer- bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Bekanntmachung
über die Fortgeltung von Steuer- und Abgabenbescheiden

Gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung können für diejenigen Steuer- und Abgabenschuldner, bei denen die Abgabenberechnungsgrundlagen und der Abgabenbeitrag auch für einen künftigen Zeitabschnitt unverändert bleiben, die Steuern bzw. Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuer- bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer-  bzw. Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Für die folgenden Steuern und Abgaben werden hiermit die Steuer- und Abgabenbeträge für 2021 in den Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt unverändert festgesetzt:

Grundsteuern
Hundesteuer

Die zu den Fälligkeiten 2021 zu zahlenden Beträge ergeben sich aus dem Zahlungsplan für das Folgejahr auf dem zuletzt zugestellten Steuer- bzw. Abgabenbescheid.
Die Festsetzung der Steuern und Abgaben der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt erfolgt gemäß § 98 Absatz 5 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.
Sollte es im Rahmen von Haushaltsplanberatungen und/oder Satzungsänderungen zur Anpassung der Steuer- und Abgabenbeträge kommen, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt durch Einzelbescheide festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Steuer- und Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Postfach 2941, 21319 Lüneburg bzw. Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.
Eine Klage ist gegen die Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt zu richten. Bei schriftlicher Einreichung ist die Klagefrist nur gewahrt, wenn sie vor Ablauf der Monatsfrist eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Steuer- bzw. Abgabenschuldner Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dieses Verschulden dem Steuer- bzw. Abgabenschuldner zugerechnet werden.
Die Klage hat nach § 80 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung und berechtigt nicht zu Zahlungsaufschub oder –verweigerung.

Hinweis zur Kostenpflicht des Klageverfahrens
Das Klageverfahren ist kostenpflichtig. Sollten Fragen zu der Festsetzung, durch diese Bekanntmachung oder Zweifel an den Berechnungsgrundlagen bestehen, ist es daher empfehlenswert, vorab den Sachverhalt mit der Samtgemeinde Schwarmstedt, Team Steuern, 05071-809-128, steuern@schwarmstedt.de, zu klären. Eine Verlängerung der Klagefrist tritt dadurch nicht ein.



Schwarmstedt, den 09.01.2021

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs

 

 

 

   
29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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23.05.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-05-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates findet am Mittwoch, den 31.05.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
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(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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