Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Unterhaltung und Schau verschiedener Wasserläufe III. Ordnung in der Samtgemeinde Schwarmstedt.

 

Aufgrund der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Soltau-Fallingbostel vom 27.10.1995 werden die Schaukommissionen die im Bereich der Gemeinden Gilten und Schwarmstedt liegenden Gräben am

 

Mittwoch, dem 10.11.2004,

 

schauen.

 

Für die Gräben, die in der Gemeinde Gilten liegen, ist Treffpunkt vor der ehemaligen Schule in Gilten um 13.00 Uhr und für die Gräben, die in der Gemeinde Schwarmstedt liegen, um 14.00 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Schwarmstedt.

 

Die Schaukommissionen sind befugt, die Gewässer zu besichtigen und dazu die Gräben und Ufergrundstücke nach Bedarf zu betreten. Die räumungspflichtigen Grundeigentümer bzw. Anlieger sind mit Schriftsatz vom 23.09.2004 zur Grabenräumung aufgefordert worden. Die Wasserläufe sind zu den oben genannten Schauterminen so zu räumen, dass eine ausreichende Vorflut gewährleistet ist. Die Unterhaltungspflicht umfasst insbesondere das Entkrauten des Grabens, Ausmähen der Böschungen und Auswerfen der Grabensohle.

 

Das Räumgut ist unverzüglich zu beseitigen, Bodenaushub kann auf den Anliegergrundstücken so eingeebnet werden, dass er nicht wieder in das Gewässer gelangen kann und keine Uferaufhöhungen entstehen.

 

Nach § 11 der o.g. Unterhaltungs- und Schauordnung kann derjenige mit einer Geldbuße geahndet werden, der den Geboten und Verboten der §§ 3 oder 4 der Verordnung zuwiderhandelt.

 

Die Unterhaltungspflichtigen, die Eigentümer der zu schauenden Gewässer, die Anlieger und die zur Benutzung der Gewässer Befugten haben Gelegenheit, an der Schau teilzunehmen und sich zu äußern.

 

 

Schwarmstedt, den 05.10.2004

 

Samtgemeinde Schwarmstedt

Der Samtgemeindebürgermeister

         gez. Frische

 

 

 

 

Az.: 607-061 Gi

       607-061 Sch

   
29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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Fax. (0511) 93 69 717 62
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