Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt zur Kommunalwahl am 13. September 2026

Wahlbekanntmachung für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters am 13.09.2026

Wahlbekanntmachung für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters am 13.09.2026

Mit Beschluss vom 29.04.2026 hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt gem. § 45 b Abs. 2 NKWG als Wahltag für die Direktwahl zur Samtgemeindebürgermeisterin oder zum Samtgemeindebürgermeister den 13. September 2026 bestimmt, der zugleich allgemeiner Kommunalwahltag in Niedersachsen ist. Eine etwaige Stichwahl würde somit gem. § 45 b Abs. 3 NKWG auf den zweiten Sonntag nach der Wahl, also den 27. September 2026, fallen. 

Für die Wahl zur hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister am 13.09.2026 gebe ich aufgrund der §§ 16 und 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

1. Wahltag und Wahlzeit

Die Wahl zur hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am 13.09.2026 statt. Eine etwaige Stichwahl ist auf den 27.09.2026 festgelegt. Wahlzeit ist jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Das Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt bildet einen Wahlbereich.

3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum (69. Tag vor der Wahl) 06.07.2026, 18:00 Uhr, schriftlich im Original und vollständig inklusive aller einzureichenden Anlagen bei mir (Samtgemeindewahlleiter der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt) einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften des § 45 d NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen. Gem. § 45 d S. 1 NKWG darf niemand für mehrere gleichzeitig stattfindende Direktwahlen vorgeschlagen werden.

5. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser Person selbst unterzeichnet sein.
Der Wahlvorschlag muss außerdem von mindestens 150 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

Unterschriften sind nicht erforderlich für die bisherige Amtsinhaberin oder den bisherigen Amtsinhaber (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Außerdem sind gemäß § 45 d Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 10 NKWG für folgende Parteien/Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge Unterschriften nicht erforderlich:

•    Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
•    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
•    Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
•    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
•    Die Linke (Die Linke)
•    Unabhängige Wählergemeinschaft Samtgemeinde Schwarmstedt (UWG).

6. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum (90. Tag vor der Wahl) 15.06.2026 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen.


Schwarmstedt, den 11.05.2026

gez. Beesch
Samtgemeindewahlleiter
in der Samtgemeinde Schwarmstedt


 

 

   
12.08.2026

wahl-aktuelles-2026-08-12 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie bekommen Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahlen am 13.09.2026 und eine eventuelle Stichwahl am 27.09.2026 bis spätestens zum 23.08.2026 zugeschickt. Sollten Sie bis dahin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie in der Zeit vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 Einsicht in das Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Schwarmstedt nehmen und ggf. einen Antrag auf Berichtigung stellen.

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06.08.2026

wahl-bek-2026-08-06-zuBekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt und der Gemeinde Essel am 13. September 2026 - Korrektur zu den Bekanntmachungen vom 24.07.2026 und 27.07.2026 -

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06.08.2026

wahl-bek-2026-08-06-einBekanntmachung gemäß § 30 der Niedersächsische Kommunalwahlordnung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 27. September 2026

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27.07.2026

wahl-bek-2026-07-27-es Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Essel in seinen öffentlichen Sitzungen am 22.07.2026 und 27.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Essel am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wl Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Lindwedel in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Lindwedel am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wb Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenenWahlvorschläge für dieWahl des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-ws Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wsg Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für dieWahl des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wg Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Gilten in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Gilten am 13. September 2026 bekannt

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23.07.2026

wahl-bek-2026-07-23-wahlvb Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in den zurzeit gültigen Fassungen gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

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23.07.2026

wahl-bek-2026-07-23-es Aufgrund eines Antrages der Christlich Demokratischen Union in Niedersachsen (CDU) tritt der Wahlausschuss am Montag, den 27.07.2026, um 11.00 Uhr, zu seiner zweiten Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt zusammen.

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15.05.2026

wahl-bek-2026-05-15-kw-sgbm Wahlbekanntmachung für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters am 13.09.2026

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15.05.2026

wahl-bek-2026-05-15-kw-sg Wahlbekanntmachung für die Wahl der Abgeordneten der Samtgemeinde Schwarmstedt am 13.09.2026

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15.05.2026

wahl-bek-2026-05-15-kw Wahlbekanntmachung für die Wahl der Abgeordneten der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 13.09.2026

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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am 13.09.2026

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Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
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Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
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Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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