Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Schwarms-tedt - öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes beschlossen.

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt sowie mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert.

Nach den durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Verfügung gestellten Daten der Lärmkartierung sind im Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt in den einzelnen Pegelbereichen keine Einwohner/innen belastet bzw. werden die Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen, an keiner Stelle im Samtgemeindegebiet überschritten, so dass entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung nicht erforderlich sind. Gleichwohl ist ein Lärmaktionsplan aufzustellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit von Montag, den 25.04.2022 bis einschließlich Freitag, den 27.05.2022 im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, Fachbereich 3 -Technische Dienste, nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0 50 71 / 8 09 - 0) während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag:      8.30 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag:               außerdem 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich über den Inhalt des Lärmaktionsplanes zu informieren.

Anregungen und Hinweise können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich bei der Samtgemeinde Schwarmstedt vorgebracht oder zur Niederschrift diktiert werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, sich zu der Planung durch elektronische Medien unter bauleitplanung@schwarmstedt.de zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Lärmaktionsplanes stehen im genannten Zeitraum außerdem auf der Internetseite der Samtgemeinde Schwarmstedt www.schwarmstedt.de unter „Aktuelles/ Amtliche Bekanntmachungen / Samtgemeinde“ zur Verfügung.

Schwarmstedt, den 19. April 2022


Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Gehrs
 

Anlagen:

Laermaktionsplan_Entwurf_SG_Schwarmstedt_Oe.pdf

Anlage_1_Oe.pdf

Anlage_2_Oe.pdf

Anlage_3_Oe.pdf

Anlage_4_Oe.pdf

 

 

   
29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
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