Es ist beabsichtigt gem. Ratsbeschluss vom 24.09.2020 den Gemeindeweg "Lange Feldweg", Flurstücks 85/2 der Flur 10, Gemarkung Essel, für den öffentliche Verkehr einzuziehen und auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zu beschränken.
Der Gemeindeweg beginnt südlich an der B214. Die Teileinziehung erfolgt auf der gesamten Länge von ca. 805m.
Aus Gründen zum Wohle der Allgemeinheit gem. § 7 Abs. 1 Alt. 2
Straßengesetz, wird der Bereich teilentwidmet.
Die Teileinziehung gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) ist geboten.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG hiermit bekannt gegeben.
Der Lageplan der zur Teileinziehung vorgesehenen Strecke liegt während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung während der nächsten 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Essel, Rathaus, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Zimmer 35, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schwarmstedt, den 01.02.2021 | Gemeinde Essel Der Gemeindedirektor Gez. Gehrs |