Aufgrund der §§12 Abs. 1 und 99 Abs. 1 NKomVG vom 17.10.2010 (Nds. GVBL S. 576) hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 02.04.2019 folgende Änderung beschlossen:
Die Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in § 12 Ziffer 1 geändert. Die vorhandene Nr. 1 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
„Satzungen der Samtgemeinde Schwarmstedt, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage unter der Adresse: www.schwarmstedt.de öffentlich bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung des Dokuments im Internet ist in der Walsroder Zeitung hinzuweisen.“
Schwarmstedt, den 17.04.2019 |
Samtgemeinde Schwarmstedt Gez. Gehrs |