B e k a n n t m a c h u n g
Unterhaltung und Schau verschiedener Wasserläufe III. Ordnung in der Samtgemeinde Schwarmstedt Aufgrund der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Soltau-Fallingbostel vom 27.10.1995, jetzt Landkreis Heidekreis, werden die Schaukommissionen die im Bereich der Gemeinden Gilten und Schwarmstedt liegenden
schaupflichtigen Gräben am
Donnerstag, dem 10.11.2022,
schauen.
Für die Gräben, die in der Gemeinde Gilten liegen, ist Treffpunkt der Schaukommission am Feuerwehrgerätehaus in Gilten um 14.00 Uhr und für die Gräben, die in der Gemeinde Schwarmstedt liegen, ist Treffpunkt der Schaukommission auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Schwarmstedt, ebenfalls um 14.00 Uhr.
Die Unterhaltungspflichtigen, die Eigentümer der zu schauenden Gewässer, die Anlieger und die zur Benutzung der Gewässer Befugten haben Gelegenheit, an der Schau teilzunehmen und sich zu äußern. Hierbei wird auf das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln hingewiesen.
Die Schaukommissionen sind befugt, die Gewässer zu besichtigen und dazu die Gräben und Ufergrundstücke nach Bedarf zu betreten. Die Wasserläufe sind zu dem oben genannten Schautermin so zu räumen, dass eine ausreichende Vorflut gewährleistet ist. Die Unterhaltungspflicht umfasst insbesondere das Entkrauten des Grabens, Ausmähen der Böschungen und Auswerfen der Grabensohle.
Das Räumgut ist unverzüglich zu beseitigen, Bodenaushub kann auf den Anliegergrundstücken so eingeebnet werden, dass er nicht wieder in das Gewässer gelangen kann und keine Uferaufhöhungen entstehen. Gemäß § 4 Abs. 3 der o.g. Verordnung wird darauf hingewiesen, dass innerhalb eines 1,00 m breiten Streifens entlang der Böschungsoberkante Ackergrundstücke nicht beackert werden dürfen, außerhalb des Streifens nur so, dass das Ufer nicht beeinträchtigt wird.
Nach § 11 der o.g. Unterhaltungs- und Schauordnung kann derjenige mit einer Geldbuße geahndet werden, der den Geboten und Verboten der §§ 3 oder 4 der Verordnung zuwiderhandelt.
Schwarmstedt, den 14.10.2022
Samtgemeinde Schwarmstedt |