Der Schutz der Nichtschwimmer steht im Vordergrund der jüngst vom Rat beschlossenen Satzungsänderung, erläutert Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs die Neuregelung der Badeordnung.
Dort ist nun ausdrücklich festgelegt, dass Kinder unter 7 Jahren und Nichtschwimmer das Hallenbad nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung benutzen dürfen. Kinder ab sieben Jahren dürfen das Schwimmbad nur dann ohne erwachsene Begleitperson nutzen, wenn sie das Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze abgelegt haben. Erwachsene Nichtschwimmer dürfen nicht als Begleitperson für minderjährige Badbesucher fungieren. Besonders wichtig: Die Anwesenheit des Personals entbindet die Eltern nicht von der Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Weitere Informationen unter www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/buerger/oeffentliche-einrichtungen/hallenbad-sg