Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im Verbandsgebiet des UV Meiße - Hinweise für Gewässeranlieger und -hinterlieger

Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 1. Juli und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

- Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungsverordnung des Landkreises die Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten Streifen entlang der oberen Böschungskante mit Räumgeräten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!

- Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Erfordernisse des Uferschutzes zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubes auf ihren Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.

- Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen; vorhandene Einrichtungen (z.B. Dränausmündungen) in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche einzutiefen. Bauliche Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern eine Anlagengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.

- Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind beim Weidegang entlang des Ufers grundsätzlich mit einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu versehen. Der Zaun ist in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen. Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.

- Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beidseitig und 1,00 m von der oberen Böschungskante ansetzend mit mindestens 4 m breiten und einfach zu öffnenden Durchfahrten zu versehen. Die Durchfahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu halten.

- Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Nichtvorhandensein von Durchfahrten in den Querzäunen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernisse entstehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.

- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht zur Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses, ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträchtigt werden. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu befahren. Die rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden Gewässerseiten wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten oder schon wieder bestellten Flächen entstehende Kulturschäden kann kein Schadensersatz geleistet werden.

- Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blüh-strei-fenprogramm) an gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räumstreifens sind nur dann möglich, wenn der Unterhaltungspflichtige dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintretendem Bedarf eine Befahrung des Blühstreifens.

- Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet und müssen entfernt werden. Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.

- Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig.

- Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer bepflanzt, soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist.

- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Unterhaltungsverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.

 

 

 

   
27.11.2023

aktuelles-2023-11-postNachdem die Post in der Bahnhofstraße in Schwarmstedt am Wochenende überraschend ihren Betrieb wegen kurzfristiger Geschäftsaufgabe des Filialvertragspartners einstellen musste, kam es auf Initiative von Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs und der Schwarmsteder Bürgermeisterin Claudia Schiesgeries am Montagmorgen im Schwarmstedter Rathaus zu einem Austausch zwischen Post und Gemeinde.

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23.11.2023

aktuelles-2023-11-behelfs-kAuf Grund der Anlieferung von Containern zur Errichtung einer Behelfs-Kita muss die Straße "Buchholzer Kirchweg" in der Zeit vom 27.11. bis 29.11.2023 entlang der Mehrzweckhalle Buchholz (Aller) für den diesbezüglichen Anlieferverkehr vollgesperrt werden.

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21.11.2023

aktuelles-2023-11-reisedSchwarmstedt. In wenigen Wochen ist Weihnachten. Die Samtgemeinde Schwarmstedt bittet alle diejenigen, die dann in den Weihnachtsferien verreisen möchten, sich jetzt um gültige Ausweise und Pässe zu kümmern.

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16.11.2023

aktuelles-2023-11-stellenausschreibung-it Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) zur Unterstützung der EDV-Abteilung

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16.11.2023

aktuelles-2023-11-stellenausschreibung-stellenausschreibung-2023-11-kaem Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Kämmer/er/in (m/w/d) für die Abteilung Finanzen

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15.11.2023

aktuelles-2023-11-zeugenBuchholz: Am 17.10.2023 brannte der Dachstuhl eines Kindergartens in Buchholz (Aller). In der darauffolgenden Nacht geriet das Dach erneut in Brand und musste wiederholt durch die Feuerwehr gelöscht werden. Hierdurch entstand ein Gesamtschaden im siebenstelligen Bereich. In beiden Fällen wurden keine Personen verletzt.

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14.11.2023

strassensperrung-2023-11-b214 Aufgrund angetroffener unerwartet hoher Grundwasserstände ist es im Einmündungsbereich Allerstraße (K65) / Schwarmstedter Straße (B214) in Jeversen zu Bauverzögerungen gekommen, sodass sich die Bauarbeiten in diesem Abschnitt bis voraussichtlich zum 01.12.2023 verlängern.

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13.11.2023

aktuelles-2023-11-leader Rund 2 Millionen Euro an LEADER-Fördermitteln stehen dem Aller-Leine-Tal in den kommenden fünf Jahren zur Verfügung. Mithilfe dieser Fördermittel können verschiedene Projekte umgesetzt werden, die zu den Handlungsfeldern Orte, Menschen, Tourismus und Klimaschutz passen.

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10.11.2023

aktuelles-2023-11-parkp Die Gemeinde Schwarmstedt schreibt im Zuge der Erneuerung des Vorplatzes am Sportheim in Bothmer die Herstellung der Parkplatzflächen mit Fahrgasse wie folgt aus:

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09.11.2023

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08.11.2023

aktuelles-2023-11-schuledefktEin technischer Defekt führte am 08.11.2023 zu vorzeitigem Schulschluss und Feuerwehreinsatz

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07.11.2023

aktuelles-2023-11-enercityDie folgende Bekanntmachung wurde am 04.11.2023 in der Walsroder Zeitung veröffentlicht:

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01.11.2023

strassensperrung-2023-11-01lindwedel Verkehrseinschränkungen im geplanten Zeitraum 13.11.2023 - 18.12.2023

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01.11.2023

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01.11.2023

aktuelles-2023-11-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im November 2023 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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01.11.2023

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01.11.2023

aktuelles-2023-11-stellenausschreibung-sgtechn Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für den Fachbereich Technische Dienste

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30.10.2023

aktuelles-2023-10-schadstoffmobilMeistens lagern übriggelassene Wandfarben, Lösungsmittel und ähnliches jahrelang im Keller oder in der Garage, bis sie beim Aufräumen entsorgt werden müssen. Hierfür bietet die Abfallwirtschaft Heidekreis wieder eine mobile Schadstoffsammlung an.

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27.10.2023

aktuelles-2023-10-rathausgDas Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt bleibt am Montag, den 30.10.2023, geschlossen.

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23.10.2023

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23.10.2023

aktuelles-bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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18.10.2023

aktuelles-2023-10-dankeWir haben in dieser Woche sehr viel erleben müssen. Zunächst der Brand am gestrigen Dienstag in der Kita Buchholz und dann heute Nacht der zweite Einsatz an gleicher Stelle. Unsere Feuerwehrkräfte wurden zwei Tage auf das Äußerste gefordert.

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17.10.2023

aktuelles-2023-10-kitabuAm heutigen Dienstagmorgen hat es im Gebäude der Kindertagesstätte Buchholz (Aller) gebrannt. Zum Glück gibt es keine Personenschäden, aber das Gebäude und Kita-Gelände ist bis auf weiteres nicht nutzbar.

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17.10.2023

aktuelles-2023-10-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt. Die teilnehmenden Vereine sind Träger und Ansprechpartner der Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.

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23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
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