und weitere Pflichten für Hundehalter

Der Bereich Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Schwarmstedt weist darauf hin, dass gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in der freien Landschaft jede Person dazu verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde

    1) ganzjährig nicht streunen oder wildern und
    2) in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli (allgemeine
         Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine
         geführt werden.

Ausgenommen von dem unter 2) Genannten sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführerhunde sind.

Der Leinenzwang besteht im genannten Zeitraum für die freie Landschaft. Gemäß § 2 NWaldG besteht die frei Landschaft aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
Nicht als freie Landschaft gelten Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann. So reicht es manchmal schon aus, dass ein Hund ein Junges nur berührt. Der fremde Geruch irritiert dann die erwachsenen Tiere und lässt sie eventuell den eigenen Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden.

Pflichtverletzungen gegen diese Regelungen aus dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können gemäß § 42 NWaldLG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Nähere Informationen zum Leinenzwang erhalten Sie auch auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
www.ml.niedersachsen.de

Ergänzend wird auf die Reinigungspflichten der Hundehalter hingewiesen. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind vom Verantwortlichen, also demjenigen, der den Hund ausführt, umgehend zu beseitigen. Die ist in der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 19.04.2005 geregelt.


Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Im Auftrag
gez. Beesch

 

 

 

   
12.10.2023

aktuelles-2023-10-warmb-2 Ab sofort gibt es wieder Warmbadetage im Hallenbad Schwarmstedt, berichtet Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs über einen am Montagabend mehrheitlich gefassten Ratsbeschluss.

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19.05.2023

aktuelles-2023-05-gaesteEinen guten Zuspruch erfährt das Schwarmstedter Hallenbad. Dies macht sich auch bei den Besucherzahlen bemerkbar und so konnte kürzlich mit Wiebke und Thomas Behrens aus Buchholz der drei Millionnste Badegast begrüßt werden. Das Ehepaar nutzt gerne das Schwarmstedtedter Hallenbad - im Schnitt drei Mal die Woche zum Schwimmen. Besonders gefällt ihnen das Bad nach der Sanierung, denn es ist moderner, heller und ansprechender geworden. Sie sind damit nicht alleine, denn insbesondere Zehner- und Jahreskarten sind seitdem stärker nachgefragt, aber auch Gäste mit Einzelkarten entdecken das Bad zunehmend für sich.

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13.07.2022

aktuelles-2022-07-warmbAlle Bürger, Unternehmen und Kommunen sind aufgrund der aktuellen Lieferkürzungen aufgerufen Gas und Energie einzusparen. Vor diesem Hintergrund haben Ratsgremien der Samtgemeinde Schwarmstedt am Dienstag im zuständigen Fachausschuss über eine Bürgeranregung zu Warmbadetagen beraten.

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23.03.2022

aktuelles-2022-03-hallenbadFür Speisen und Getränke sorgen die DLRG und der MTV Schwarmstedt zu zivilen Preisen.

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22.02.2022

aktuelles-2022-02-hallenbadDie Arbeiten am Hallenbad Schwarmstedt sind weitgehend abgeschlossen. Sobald die Abnahmen erfolgt sind soll im Laufe des Monats März 2022 mit dem Badebetrieb begonnen werden, wobei Schwimmanfänger Vorrang erhalten.

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04.05.2020

hallenbad-meldungen-2020-05-umbauNun wird es endlich wahr, das Hallenbad in Schwarmstedt kann umgebaut und saniert werden. In der letzten  Woche erhielt die Samtgemeinde Schwarmstedt den endgültigen Zuwendungsbescheid vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn.

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13.11.2018

aktuelles-2018-11-13-badeordnungDer Schutz der Nichtschwimmer steht im Vordergrund der jüngst vom Rat beschlossenen Satzungsänderung, erläutert Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs die Neuregelung der Badeordnung.

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28.10.2014

hallenbad-40-jaehriges-jubilaeum Gemeinde lädt Bürger ein. Das Hallenbad Schwarmstedt feiert 40 jähriges Jubiläum. Kurz nach der Gründung der Samtgemeinde wurde es 1974 in Betrieb genommen und erfreut sich regen Zuspruchs.

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cyanobakterien-blaualgen-im-kiessee-bothmer-zurueckgegangen Schwarmstedt. Eine weitere Überprüfung und Vorortbesichtigung am...mehr...
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