über die Widmung der öffentlichen Gemeindestraßen und –wege im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 10 "Vor dem Buchholze" von Schwarmstedt.

 

Folgende Gemeindestraßen und –wege in der Gemarkung Schwarmstedt, Flur 1, werden mit Wirkung vom 20.09.2006 gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

  • Die Hauptstraße "Vor dem Buchholze" besteht aus den Flurstücken 175/13, 187/57, 187/71, 187/45, 187/55, 187/56, 187/42 und 187/39. Sie beginnt an der Einmündung "Esseler Straße" und endet an der Einmündung "Celler Straße". Die Länge beträgt ca. 340 m. Widmungsumfang: uneingeschränkt.
  • Die Nebenstraße "Vor dem Buchholze" besteht aus den Flurstücken 186/40, 186/122 und 187/40. Sie beginnt an der Einmündung in "Königsberger Straße" zwischen den Flurstücken 186/121 und 186/49 und endet an der Einmündung in "Vor dem Buchholze" in Höhe des Flurstückes 187/42. Die Länge beträgt ca. 175 m. Widmungsumfang: uneingeschränkt.
  • Die "Königsberger Straße" besteht aus den Flurstücken 683/7, 187/51, 684/9, 186/98 und 187/70. Sie beginnt an der Einmündung "Vor dem Buchholze" zwischen den Flurstücken 174/14 und 187/50 und endet an der Einmündung "Vor dem Buchholze" zwischen den Flurstücken 187/48 und 187/46. Die Länge beträgt ca. 450 m. Widmungsumfang: uneingeschränkt.
  • 3 Verbindungswege:
    a) West: - Länge ca. 77 m, Flurstück 186/108. Widmungsumfang: uneingeschränkt.
    b) Mitte: - Länge ca. 68 m, Flurstück 186/138. Widmungsumfang: Nordteil auf ca. 17,5 m: nur
    für Fußgänger und Radverkehr; Südteil auf ca. 51,5 m: uneingeschränkt.
    c) Ost: - Länge ca. 58 m, Flurstück 186/139. Widmungsumfang: uneingeschränkt.
  • Der Weg zur Esseler Straße besteht aus den Flurstücken 683/6 und 187/52. Er beginnt an der Einmündung "Vor dem Buchholze" gegenüber der Einmündung "Königsberger Straße" und endet an der Einmündung "Esseler Straße" zwischen den Flurstücken 176/3 und 188/9. Die Länge beträgt ca. 101 m. Widmungsumfang: nur Fußgänger und Radverkehr.
  • Der Weg zwischen "Vor dem Buchholze" und "Verbindungsweg West" besteht aus dem Flurstück 187/69. Er beginnt an der Einmündung "Vor dem Buchholze" zwischen den Flurstücken 187/50 und 187/65 und endet an der Einmündung "Verbindungsweg West" zwischen den Flurstücken 186/119 und 186/106. Die Länge beträgt ca. 58,5 m. Widmungsumfang: nur Fußgänger und Radverkehr.
  • Der Weg zum Bolzplatz besteht aus dem Flurstück 685/36. Er beginnt an der Einmündung "Königsberger Straße" zwischen den Flurstücken 186/92 und 186/45 und endet am Flurstück 685/24. Die Länge beträgt ca. 51 m. Widmungsumfang: nur Fußgänger und Radverkehr.

Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten Straßen und Wege ist die Gemeinde Schwarmstedt.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lünebürg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.


Hinweis:
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.


Schwarmstedt, den 29.09.2006

Az.: 606-06-10 Sch

   
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