Das Teilstück der geplanten Gemeindestraße „Vor dem Lister“ in der Gemarkung Marklendorf (Neubaugebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Stra­ßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bekanntmachung
über die Widmung einer Gemeindestraße in der
Gemeinde Buchholz (Aller)

Das Teilstück der geplanten Gemeindestraße „Vor dem Lister“ in der Gemarkung Marklendorf (Neubaugebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Stra­ßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Das Teilstück der geplanten Gemeindestraße besteht aus dem Flurstücken12/12 der Flur 5, Gemarkung Marklendorf. Es beginnt nordöstlich an der Straße „Berkhofer Weg“.  Die Gesamt­länge des Teilstückes beträgt ca. 68 m.

Träger der Straßenbaulast für die vorgenannte Straße und den Geh- und Radweg ist die Gemeinde Buchholz (Aller).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Klage beim Verwaltungsge­richt Lüneburg, Adolph-Kol­ping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe­amten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Buchholz (Aller), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.

Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Lindwe­del, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.

Schwarmstedt, den 27.02.2017             



Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Gemeindedirektor

gez. Gehrs





 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.11.2024
fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Ab Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro...mehr...
17.12.2024
aktuell-2024-rueck Seit 2014 setzt die Samtgemeinde Schwarmstedt das Programm (die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-grunstSollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-stellenausschreibung-kita-bornberg Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-stellenausschreibung-kita-bothmer Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-leader Am 3. Dezember 2024 traf sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der...mehr...
   
23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
buchtipp-artikel-2024-12-g Die Samtgemeindebücherei Schwarmstedt bleibt vom 20. Dezember bis einschließlich 03. Januar 2025...mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.