Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Samtgemeinde Schwarmstedt insgesamt 6 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Walsrode und Landgericht Verden als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Samtgemeinderat Schwarmstedt beschließt eine Vorschlagliste mit den geeigneten Kandidaten bzw. Kandidatinnen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Voraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Samtgemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Einfluss auf Verfahren und Urteil
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.


Bewerbung
Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) richten Sie bitte schriftlich bis zum 10.04.2023 an die

Samtgemeinde Schwarmstedt
Frau Wölfel
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

E-Mail: wahlen@schwarmstedt.de
Fax: 0511/93 69 717 62

Nutzen Sie hierfür gerne unseren Bewerbungsbogen.

Hinweis:
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an den Landkreis Heidekreis, Fachgruppe 06.4, Frau Kling, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel, b.kling@heidekreis.de, Tel.: 05162/98980.

Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen rund um das Thema Schöffen und die Schöffenwahl finden Sie unter
•    https://schoeffenwahl2023.de/
•    https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/themen/strafrecht_und_soziale_dienste/schoffinnen_und_schoffen/schoeffinnen-und-schoeffen-114462.html
•   https://www.schoeffenwahl.de/


 

   
21.03.2023

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22.02.2023

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21.02.2023

aktuelles-2023-02-kiesseebuSchwarmstedt. Eine weitere Überprüfung und Vorortbesichtigung des Landkreises am Montag brachte Klarheit: Die Lage über das Wochenende hat sich zum Positivem verändert. Es waren keine Burgunderblutalgen mehr festzustellen. Das Wasser war klar und der pH-Wert lag im normalen Bereich. Die Absperrungen am See wurden daraufhin entfernt, berichtet Gemeindedirektor Björn Gehrs.

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13.02.2023

aktuelles-2023-02-suedlink-giltenDie Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Im Juli 2020 hat die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde die Antragskonferenz im Abschnitt A (Wilster bzw. Brunsbüttel bis Scheeßel) nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durchgeführt. Auf Grund der Ergebnisse hat die Bundesnetzagentur im September 2020 einen Untersuchungsrahmen für das weitere Planfeststellungsverfahren festgelegt.

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09.02.2023

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16.01.2023

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13.01.2023

aktuelles-2023-01-hademstorfSchwarmstedt/ Hademstorf. Der mögliche Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf schlägt weiter hohe Wellen. In einem gemeinsamen Initiative haben sich am Dienstag nun die Vertreter betroffener Gemeinden an die Wasserstrassen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes gewandt. "Das Vorhaben löst in den anliegenden Gemeinden erhebliche Besorgnisse aus. Das Thema wird breit in der Öffentlichkeit und Bevölkerung diskutiert. Auch die Ratsgremien werden sich mit den Planungen befassen.

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04.01.2023

aktuelles-2023-01-grundsteuerBis zum 31.01.2023 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Beim Erklärungseingang nimmt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition ein, gleichwohl haben noch viele Grundstücksbesitzerinnen und Grundstückbesitzer ihre Steuererklärung im Januar abzugeben: Bis zum 28.12.2022 sind in Niedersachsen rund 1,9 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 55 Prozent. Die Samtgemeinde Schwarmstedt bittet ihre Bürgerinnen und Bürger nun aktiv zu werden, da der Grundsteuerbescheid auch eine Grundlage für kommunale Steuern bildet.

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04.01.2023

aktuelles-2023-01-meisse die Amtszeit des Ausschusses des Meißeniederungsverbandes lief zum 31.12.2021 aus. Gemäß § 12 der Verbandssatzung ist der Ausschuss für fünf Jahre für die Wahlperiode 2022 bis 2026 neu zu wählen. Zu wählen sind 18 Ausschussmitglieder in 9 Wahlbezirken.

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28.12.2022

aktuelles-2022-12-kitaboBothmer. Bis zum Schluss waren die Bauarbeiter in Bothmer am Arbeiten. Mit Erfolg. Die Bauabnahme ist bestanden und nun kann es Anfang Januar mit dem erweiterten Angebot losgehen. Drei Gruppen werden neu angeboten, 2 Krippengruppen für die jüngeren und eine Regelgruppe für die älteren Kinder. "Es ist etwas besonderes, dass die Kita Bothmer nun auch über eine integrative Krippengruppe verfügt und damit erstmals ein entsprechendes Angebot für diesen Personenkreis gemacht wird", hebt Gemeindedirektor Björn Gehrs hervor.

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15.03.2023
bekanntmachung-samtgemeinde-2023-03-aoeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Montag, den 20.03.2023, um...mehr...
   
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