Das Bundesinnenministerium ruft die Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz auf, sich um den Förderpreis "Helfende Hand" zu bewerben. Ausgezeichnet werden überzeugende Ideen, Projekte und Konzepte, die Menschen für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz begeistern können (Bewerbungsfrist 31. Juli 2014).
Helfende Hand

Ehrenamtspreis 'Helfende Hand 2014'

NSGB

Das Bundesinnenministerium ruft die Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz auf, sich um den Förderpreis "Helfende Hand" zu bewerben. Ausgezeichnet werden überzeugende Ideen, Projekte und Konzepte, die Menschen für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz begeistern können (Bewerbungsfrist 31. Juli 2014).

Das Bundesinnenministerium sucht mit dem Förderpreis "Helfende Hand" Ideen, Konzepte und Projekte mit hohem Nachahmfaktor. Allen gemeinsam ist eines: Sie sollen Menschen motivieren, sich in den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und im THW zu engagieren. Außerdem können Arbeitgeber für eine Auszeichnung vorgeschlagen werden, die den ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen.

Der Förderpreis "Helfende Hand" ist mit insgesamt 40.000 Euro dotiert und zeichnet Projekte in drei Kategorien aus:

  • Nachwuchs- und Jugendarbeit zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.
  • Neue, innovative Konzepte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.
  • Vorbildliches Arbeitgeberverhalten zur Unterstützung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.

Die Bewerbungsphase dauert wie in den vergangenen Jahren vom 1. März bis zum 31. Juli. Anfang September wird die Jury die nominierten Projekte bekannt geben. Von da an kann Jedermann seinen Favoriten aus dem Kreis der Nominierten auswählen. Aus dieser öffentlichen Abstimmung werden die Gewinner des Publikumspreises sichtbar. Die Auszeichnungen finden im Dezember 2014 in Berlin statt.

Die Onlinebewerbung sowie alle weiteren Informationen rund um den Preis finden Sie auf
der Internetseite des Förderpreises www.helfende-hand-foerderpreis.de.

 

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