Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament in der Samtgemeinde Schwarmstedt

  1. Am Sonntag, den 09.06.2024, findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

  2. Die Samtgemeinde Schwarmstedt ist in 14 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 19.05.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr in der Ober-schule Bad Fallingbostel, Idinger Heide 2, 29683 Bad Fallingbostel zusammen.

  3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

    Die Wählenden haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis - Unionsbürger/innen einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

    Jede wählende Person erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

    Jede wählende Person hat eine Stimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort so-wie jeweils die ersten 10 Bewerber/innen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Jede wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

    In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

  5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,

    a. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder

    b. durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich von der Samtgemeinde Schwarmstedt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an-gegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter/einer Vertreterin anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).

    Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Schwarmstedt, den 31.05.2024
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister


gez.
Gehrs

 

 

   
23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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21.09.2022

wahl-bek-2022-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022 im Rathaus (Bürgerbüro) der Samtgemeinde Schwarmstedt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.

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14.09.2022

wahl-bek-2022-09-landtagswahl Am Sonntag, den 09.10.2022, findet in Niedersachsen die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-swDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-liDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Lindwedel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-giDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Gilten wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-esDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Essel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-buDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Buchholz (Aller) wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-sgDer Samtgemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Samtgemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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08.09.2021

wahl-bek-2021-09-bundestagswahl Am 26.09.2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlbek-kom Am Sonntag, den 12.09.2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, finden folgende Kommunalwahlen statt: Gemeindewahl - Samtgemeindewahl - Kreiswahl - Landratswahl.

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03.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlverz Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt kann in der Zeit vom 23.08.2021 bis 27.08.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Bürgerbüro, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, von der wahlberechtigten Person eingesehen werden.

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28.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlvorschlaegeFür die Gemeindewahlen in Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt sowie die Samtgemeindewahl in Schwarmstedt am 12.09.2021 haben die jeweiligen Wahlausschüsse in ihren Sitzungen am 27.07.2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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21.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlauschuss-samtgemeindeI. Die Zusammensetzung der Wahlausschüsse hat sich - gegenüber Ihrer letzten Bekanntmachung - wie folgt geändert:

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08.03.2021

wahl-bek-2021-03-kommunalwahlAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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11.02.2021

wahl-bek-2021-02-samtgemeinderatAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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28.05.2019

wahl-bek-2019-05-28-sgbm-wahlGemäß § 45 g Abs. 4 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 68 Abs. 3 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit das vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 festgestellte Ergebnis zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters am 26. Mai 2019 bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-samtgemeindebuergermeisterwahlNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBL. S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-briefwahlvorstandZur Feststellung des Briefwahlergebnisses bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 ist von der Samtgemeinde Schwarmstedt ein Briefwahlvorstand gebildet worden.

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-wahlvorschlaegeGemäß § 28 Abs. 6 in Verbindung mit 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) hat der Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 15. April 2019 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-direktwahlBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie über die 1. Sitzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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09.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlen2016 Hier finden Sie die Ergebnisse der Gemeindewahlen und der Samtgemeindewahl in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 11. September.

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-gemeindeausschuesse Die zweite Sitzung der Gemeindewahlausschüsse/des Samtgemeindewahlausschusses findet am Montag, den 12. September 2016, im Sitzungsraum der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt statt

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlenNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2016 (Nds. GVBL. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-samtgemeinde Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-schwarmstedt Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-lindwedel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-gilten Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-essel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-buchholz Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-samtgemeinde Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-schwarmstedt Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-lindwedel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Lindwedel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-gilten Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Gilten

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-essel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Essel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-buchholz Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Buchholz/Aller

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlausschuesse Gemäß den §§ 8 und 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), bitte ich hiermit die im Wahlgebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen darum, mir bis zum 31.05.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes vorzuschlagen, welche als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in die Gemeindewahlausschüsse, den Samtgemeindewahlausschuss und die jeweiligen Wahlvorstände berufen kann.

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlbekanntmachung Für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie für die Wahl der Ortsräte der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.9.2015 (Nds. GVBl. S. 186) folgendes bekannt:

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlleitung Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), gebe ich die Namen und Anschriften des Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Schwarmstedt und seines Stellvertreters sowie des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt bekannt:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
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Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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