SuedLink - Nachankündigung von terrestrischen Vermessungsarbeiten

in der Gemeinde Gilten der Samtgemeinde Schwarmstedt

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich das Gesamtvorhaben im Abschnitt B (Scheeßel bis Neustadt am Rübenberge) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden terrestrische Vermessungsarbeiten statt. Die terrestrischen Vermessungsarbeiten dienen dazu, einen Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen daher in die zu erstellenden Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ein.

Informationen zu den terrestrischen Vermessungsarbeiten
Die Querung von Gewässern und vorhandener Infrastruktur stellt eine besondere Herausforderung dar. Vor dem Bau müssen Fragestellungen zum Grundwasser, der Bodenbeschaffenheit und nicht zuletzt die generelle geotechnische Eignung des Untergrundes geklärt werden. Die jetzt anstehenden Vermessungsarbeiten dienen dazu, die Ergebnisse der Befliegungsdaten vor Ort zu verifizieren und zu ergänzen. Hierbei ist insbesondere die Tiefenlage der Sohle von Gräben und Flüssen von Interesse, um die Eignung dieser Bereiche für den Trassenverlauf beurteilen und detaillierte technische Planungen der geschlossenen Querungen aufzustellen zu können. Die Vermessungsarbeiten erfolgen im Bereich ohne Abschattung von Bäumen mittels GPS (Real-Time – mit Referenzdaten des Satellitenpositionierungsdiensts der deutschen Landesvermessung). Aus topographischer Sicht sensiblere Bereiche wie z. B. Kreuzungen mit Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, usw., sowie abgeschattete Bereiche wie Wälder und Baumalleen erfolgen mittels tachymetrischer Aufnahme. Im Rahmen der Vermessungsarbeiten sind Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die Tennet TSO GmbH oder den von ihnen beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vermessungsarbeiten mitgeteilt. Die terrestrischen Vermessungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Gilten im Zeitraum von 14.05.2021 bis 31.12.2021.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Gilten nur nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefonnummer:
05071 809-0 zur öffentlichen Einsicht aus: Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt. Bitte tragen Sie am Auslageort einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten vor dem Betreten ihrer Flächen einzeln über die Arbeiten zu informieren.

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter der TenneT TSO GmbH zur Verfügung:
TenneT TSO GmbH
+49 (0) 921 / 50740 – 5000
E-Mail: suedlink@tennet.eu
suedlink.tennet.eu

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Schwarmstedt_SG_B1-oueB-terrestrische-Vermessung-Poster.pdf Gilten_PA2_Flurstueckslisten_aVTK.pdf
   
   
   
   
12.08.2021

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04.06.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06Ansprechend gestaltete Vorgärten und Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hinein und ruft Gefahrensituationen hervor. Da derzeit regelmäßig derartige Situationen gemeldet werden, ruft die Samtgemeinde Schwarmstedt nun allgemein zum Rückschnitt auf.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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