Bekanntmachung
Versteigerung von Fundsachen
Ab dem 15.11.2021 findet (gem. §979 BGB) über das Internetportal www.zoll-auktion.de die Versteigerung von Fundsachen statt, für die die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Empfangsberechtigte (Verlierer und Finder) können ihre Ansprüche gemäß § 980 Abs. 1 BGB bis zum Tage der Versteigerung bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Rathaus, Bürgerbüro, 29690 Schwarmstedt, anmelden.
Versteigert werden diverse Fahrräder, Accessoires, Schmuck und andere Fundsachen.
Schwarmstedt, 07.10.2021
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. G e h r s