Bekanntmachung der Gemeinde Buchholz (Aller )über die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 27.05.2019 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung Contidrom“ von Buchholz (Aller) Ortsteil (OT) Marklendorf mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.