Bebauungsplan Nr. 12 „Schulstraße West“ mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m § 13b BauGB
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 04.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Schulstraße West“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
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