Bebauungsplan Nr. 13 „Kirchende Südwest von Gilten“ mit örtlicher Bauvorschrift; Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 gem. § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB und der §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 13 „Kirchende Südwest von Gilten“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung beschlossen.
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