Bekanntmachung über die Teileinziehung einer Gemeindestraße in der Gemeinde Essel
Es wird gem. Ratsbeschluss vom 24.09.2020 der Gemeindeweg „Lange Feldweg“, Flurstücks 85/2 der Flur 10, Gemarkung Essel, für den öffentliche Verkehr eingezogen und auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Der Gemeindeweg beginnt südlich an der B214. Die Teileinziehung erfolgt auf der gesamten Länge von 809 m.
Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz am 03.02.2021.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Essel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Essel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.
Schwarmstedt, den 06.05.2021 | Gemeinde Essel Der Gemeindedirektor Gez. Gehrs |