Bebauungsplan Nr. 9 „Feuerwehr Essel“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 6 „Rottloses Feld“ i.d.F. der 1. Änderung
1.) Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
2.) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Feuerwehr Essel“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 6 „Rottloses Feld“ i.d.F. der 1. Änderung beschlossen. Der Änderungsinhalt bezieht sich auf die externen Kompensations- und CEF-Maßnahmenfläche für die Feldlerche. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten / geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Änderungen sind im Begründungstext kenntlich gemacht. Die Auslegungsfrist wird unter Bezugnahme auf § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen verkürzt.
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