Gemeinde Lindwedel, Bebauungsplan Nr. 17 „Grabenkamp“ mit örtlicher Bauvorschrift; Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB, aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, und aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 26.09.2017 den Bebauungsplan Nr. 17 „Grabenkamp“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung mit Umweltbericht beschlossen.