Bebauungsplan Nr. 18 „Am Kaliberg II“ mit örtlicher Bauvorschrift; Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB, aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und aufgrund des § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 03.05.2021 den Bebauungsplan Nr. 18 „Am Kaliberg II“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung beschlossen.
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