2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:
§ 1
§ 8 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
§ 8 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Lindwedel werden - soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der Adresse https://www.schwarmstedt.de/amtsblatt im elektronischen „Amtsblatt für die Samtgemeinde Schwarmstedt“ verkündet bzw. bekannt gemacht.
(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung, so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Rathaus der Samt-gemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Die Auslegung wird im Internet unter der Adresse https://www.schwarmstedt.de/amtsblatt im elektronischen „Amtsblatt für die Samtgemeinde Schwarmstedt“ unter Angabe von Ort und Dauer bekannt gemacht. Auf die Dienststunden der Samtgemeindeverwaltung ist hinzuweisen.
(3) Ortsübliche und sonstige Bekanntmachungen erfolgen - soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der Adresse https://www.schwarmstedt.de/amtsblatt im elektronischen „Amtsblatt für die Samtgemeinde Schwarmstedt“.
(4) Soweit gesetzlich eine Verkündung oder Bekanntmachung in einer Tageszeitung vorgeschrieben ist, erfolgt diese in der Walsroder Zeitung.
§ 2
Diese 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Schwarmstedt, den 27.06.2023
Gemeinde Lindwedel
Der Bürgermeister
gez. Minke
(L. S.) Der Gemeindedirektor
gez. Gehrs