Bekanntmachung der Gemeinde Schwarmstedt
Gemeinde Schwarmstedt, Bebauungsplan Nr. 30 „Hinter dem Mönke II“ mit örtlicher Bauvorschrift (Aufstellung) und Bebauungsplan Nr. 27 „Birkenkamp“ (Teilaufhebung); öffentliche Auslegung.
Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31. Aug.
2005 dem 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem Mönke II“
mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Durch den Bebauungsplan wird der in seinem räumlichen
Geltungsbereich liegende Teil des Bebauungsplans Nr. 27
„Birkenkamp“ aufgehoben.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter
dem Mönke II“ liegt im Nordteil der Ortslage von Schwarmstedt
zwischen der Celler Straße (B 214) und der Straße „Am Bornberg“ an
der Westseite des Weges „Zum Kiessee“. Die Grenze des räumlichen
Geltungsbereichs ist in dem folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht.
Für den Bebauungsplan Nr. 30 „Hinter dem Mönke II“ soll keine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem Mönke II“ mit
örtlicher Bauvorschrift und die Begründung dazu liegen in der Zeit von
Mittwoch, den 9. November 2005 bis einschließlich Freitag, den
9. Dezember 2005 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus (Zimmer 17)
in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der Sprechzeiten, Montag bis
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, öffentlich aus,
nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten (Tel.:
05071/809-136). Während der Auslegungszeit können Interessierte
Anregungen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem
Mönke II“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde
Schwarmstedt vorbringen.
Schwarmstedt, den 27.10.2005
GEMEINDE SCHWARMSTEDT
Der Gemeindedirektor
gez. i. V. Marquardt