2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Hinter dem Mönke“ mit örtlicher Bauvorschrift
Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB, aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Hinter dem Mönke“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung beschlossen.