5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Vor dem Buchholze“ Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Vor dem Buchholze“ (Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 11. November 2015 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Vor dem Buchholze“ als Satzung und die Begründung beschlossen.