1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 „Bahngärten“; öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Bauleitverfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB unter Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit bekanntgegeben.