Gemeinde Schwarmstedt, Bebauungsplan Nr. 43 „Neue Gärten“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seinen Sitzungen am 18.05.2017 und am 26.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Neue Gärten“ beschlossen. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.