Bebauungsplan Nr. 49 „Am Mönkeberg I“ mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49„Am Mönkeberg I“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
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