1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Ortsmitte Süd“; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Ortsmitte Süd“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
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