4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 „Hinter dem Mönke“ mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbe-schluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und öffentliche Ausle-gung gem. § 3 Abs. 2 Ba
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungs-plans Nr. 21 „Hinter dem Mönke“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
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