Bekanntmachung der Gemeinde Schwarmstedt
Gemeinde Schwarmstedt, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon"; Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB).
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB und auf Grund der §§ 6
und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat
der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 07.07.2004 die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" als Satzung und
die Begründung beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" ist nach § 8
Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde
Schwarmstedt entwickelt. Sie bedarf daher nicht der
Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 des
BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 2 „Am Schloon" liegt im Südwesten der Ortslage von Schwarmstedt
am Ende der Waldstraße. Er umfasst das Grundstück Waldstraße 1
(Flurstücke 18/4, 18/7, 18/17, 18/30 und 18/32 der Flur 3, Gemarkung
Schwarmstedt).
Interessierte können die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am
Schloon" und die Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung im
Rathaus (Zimmer 17) in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, Montag bis Freitag: 8.30 -
12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, einsehen und über deren
Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.
1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schwarmstedt
geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser
Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Schwarmstedt geltend
gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung
begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des
BauGB über die Entschädigung von durch die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" eintretenden Vermögensnachteilen
sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender
Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 2 „Am Schloon" in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Schwarmstedt, den 03. Sept. 2004
GEMEINDE SCHWARMSTEDT
Der Gemeindedirektor
Im Auftrag
gez. Dunker