Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt
Samtgemeinde Schwarmstedt, 21. Änderung des Flächennutzungsplans,
Teilplan 4 (Buchholz); Aufstellungsbeschluss und
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt hat
die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 4
(Buchholz), und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans
umfasst Flächen in zwei Bereichen am Rande der
Ortslage von Buchholz (Aller):
• Flächen auf der Südseite der Schwarmstedt Straße (B 214) östlich
der Dorfstraße zwischen Marschweg und McDonalds.
• Die Fläche auf der Westseite der Dorfstraße (K 102), die im Norden
vom Breekweg, im Westen vom Buchholzer Kirchweg und im
Süden vom Schulgelände begrenzt wird.
Allgemeine Ziele der 21. Änderung des Flächennutzungsplans sind
Einfamilienhäuser zwischen Dorfstraße und Schwarmstedter Straße im
Anschluss an die vorhandenen Wohnhäuser nach Süden hinter einem
Grünstreifen an der Schwarmstedter Straße. Außerdem soll es auf der
Fläche zwischen dem Weg „Am Schwarzen Berg“ und McDonalds, die
bisher für eine Großbäckerei vorgesehen ist, bei der landwirtschaftlichen
Nutzung bleiben. In gleicher Weise soll es auf den Flächen
westlich der Dorfstraße, die bisher für eine Wohnbebauung und eine
gemischte dörfliche Bebauung vorgesehen sind, bei der landwirtschaftlichen
Nutzung bleiben.
Allgemeine Zwecke der 21. Änderung des Flächennutzungsplans sind
die Schaffung von Wohngrundstücken zur Deckung des Wohnbedarfs
und der sparsame Umgang mit Grund und Boden sowie die Verringerung
der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch erfolgt von Dienstag, den 15. März 2005 bis einschließlich
Freitag, den 15. April 2005 im Rathaus in Schwarmstedt,
Am Markt 1, Zimmer 17. Während der Sprechzeiten können sich
Interessierte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie
ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig
wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. (Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30-12.00 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00 Uhr).
Schwarmstedt, den 9.3. 2005
SAMTGEMEINDE SCHWARMSTEDT
Der Samtgemeindebürgermeister
In Vertretung
gez. Marquardt