Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Schwarmstedt, Teilplan 5, Lindwedel, OT Adolfsglück.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB).
Der Samtgemeindeausschuss hat anlässlich seiner Sitzung am 13.07.2006 beschlossen, den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der 23. Änderung liegt am Westrand des Ortsteiles Adolfsglück. Er umfasst eine Tiefe von 50-100m westlich der Straße Ibsinger Weg auf dem ehemaligen Schachtgelände der Fa. Kali + Salz (Flurstücke 11/6, östlicher teil, 11/5 und 11/7).
Der Geltungsbereich ist aus dem folgenden Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. geltenden Fassung in der Zeit vom
Mittwoch, 09. August 2006, bis einschließlich Montag, 11. September 2006,
im Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 36, aus.
Während folgender Zeiten können Anregungen und Bedenken mitgeteilt werden. Des Weiteren ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.00 Uhr
(zwischen 12.00 und 15.00 Uhr bitte statt in Zimmer 36 im Bürgerbüro melden)
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Das Verfahren wird auf Grundlage des BauGB i.d.F. vom 27.08.1997, zuletzt geändert am 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359), mit integrierter Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen i.S. § 3 (2) Satz 2 BauGB liegen vor: Aussagen zu den Anforderungen infolge der Lage im Wasserschutzgebiet, Aussagen zum Umgang mit dem ehemaligen Abbauschacht (einzuhaltende Abstände) inkl. Gefahreneinschätzung des Bergamtes, Eingriffsbeurteilung auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung sowie eine Abschätzung zu möglichen Immissionen eines Gewerbebetriebes nördlich des Geltungsbereichs.
Schwarmstedt, den 26.07.2006
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Frische