Satzungsänderung Abwasserbeseitigungspflicht
Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Schwarmstedt zur Übertragung der Abwasserbe-seitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken beschlossen.
Die Satzungs-änderung ist auf der Internetseite der Samtgemeinde Schwarmstedt www.schwarmstedt.de ab dem 08.07.2019 bereitgestellt.
Schwarmstedt, den 04.07.2019
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs