Samtgemeinde Schwarmstedt, 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Essel“
1. ) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB
2. ) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB Der Sanntgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29. April 2021 die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Essel“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
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