Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Schwarms-tedt - öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes beschlossen.
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.
Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt sowie mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert.
Nach den durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Verfügung gestellten Daten der Lärmkartierung sind im Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt in den einzelnen Pegelbereichen keine Einwohner/innen belastet bzw. werden die Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen, an keiner Stelle im Samtgemeindegebiet überschritten, so dass entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung nicht erforderlich sind. Gleichwohl ist ein Lärmaktionsplan aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit von Montag, den 25.04.2022 bis einschließlich Freitag, den 27.05.2022 im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, Fachbereich 3 -Technische Dienste, nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0 50 71 / 8 09 - 0) während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag: außerdem 14.00 bis 18.00 Uhr.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich über den Inhalt des Lärmaktionsplanes zu informieren.
Anregungen und Hinweise können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich bei der Samtgemeinde Schwarmstedt vorgebracht oder zur Niederschrift diktiert werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, sich zu der Planung durch elektronische Medien unter bauleitplanung@schwarmstedt.de zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Lärmaktionsplanes stehen im genannten Zeitraum außerdem auf der Internetseite der Samtgemeinde Schwarmstedt www.schwarmstedt.de unter „Aktuelles/ Amtliche Bekanntmachungen / Samtgemeinde“ zur Verfügung.
Schwarmstedt, den 19. April 2022
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs
Anlagen:
Laermaktionsplan_Entwurf_SG_Schwarmstedt_Oe.pdf