Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hier - Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Lärmaktionsplan (LAP) der Samtgemeine Schwarmstedt ist auf Grundlage des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) durch den Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt am 07.07.2022 beschlossen worden und wird hiermit bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte dabei im Zeitraum vom 25. April 2022 bis einschließlich 27. Mai 2022. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt elektronisch ab dem 10. Mai 2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 17. Juni 2022.
Der Lärmaktionsplan ist auf der Internetseite der Samtgemeinde Schwarmstedt unter
www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/buerger/bauen-wohnen bereitgestellt und kann während folgender Zeiten im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, Fachbereich 3 -Technische Dienste, nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0 50 71 / 8 09 - 0) eingesehen werden:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag: außerdem 14.00 bis 18.00 Uhr.
Bei Einsichtnahme in den LAP im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten.
Schwarmstedt, den 13. Juli 2022
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs
Anlagen:
Lärmaktionsplan SG Schwarmstedt-2022-Stand-02-08-2022_HP.pdf