Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch im Heidekreis wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Was kommt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu?
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid der zuständigen Gemeinde.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat hierfür folgende allgemeine Informationen herausgegeben:
Grundsätzliche Vorgabe aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.

Warum überhaupt Grundsteuer zahlen? Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie die Schulgebäude, die Sportplätze, die Sporthallen, die Kitas, die freiwilligen Feuerwehren, das Hallenbad und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.

 

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.11.2024
fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Seit Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro...mehr...
10.04.2025
2025-03-bekanntmachung-laermaktionsplan-gem-47d-bundes-immissionsschutzgesetz-der-samtgemeinde-schwarmstedtErste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gem. § 47d...mehr...
07.04.2025
aktuelles-2025-04-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt....mehr...
04.04.2025
aktuelles-2025-04-stellenausschreibung-kita-essel Die Gemeinde Essel sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
04.04.2025
aktuelles-2025-04-schraubenBuchholz/Aller. Seit über einem Jahr verstreuen Unbekannte in unregelmäßigen...mehr...
01.04.2025
pac-aktuell-2025-03-29-rundschau PaC - Prävention als Chance, Familien- und Kinderservice und der...mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.