Ablauf beim Auftreten von Wildschäden

Ablauf beim Auftreten von Wildschäden 

Allgemeine Informationen zur Regulierung von Wildschäden:

  • Der Ersatz von Wildschäden sowie das Verfahren sind gesetzlich geregelt (§§26-35 BJagdG, §§ 34, 35 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG), §249 BGB, Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (WJSchadVO)).
  • Gem. §34 BJagdG muß Wildschaden vom Geschädigten innerhalb einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde (§1 WJSchadVO) angemeldet werden. Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist!
  • Die Rechtsprechung verlangt vom Landwirt mindestens monatliche Kontrollen seiner Grundstücke, in Gefahrenzeiten (Aussaat, Erntezeit etc.) sind wöchentliche Kontrollen durchzuführen.
  • Bei fortlaufend entstehenden Schäden muss der Landwirt jeden neuen Schaden -immer wieder- innerhalb der Wochenfrist anmelden! Die Anmeldung muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen.
  • Ein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden besteht z.B. nicht:
    1. wenn der Geschädigte die vom Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschäden getroffenen Maßnahmen unwirksam macht (z.B. Zerstörung des Elektro-Zauns)
    2. wenn die Herstellung/Instandhaltung von üblichen Schutzmaßnahmen um bestimmte Kulturen / Einrichtungen unterblieben ist (vgl. §32 BJagdG)
    3. wenn der Schaden durch Wiederanbau im gleichen Wirtschaftsjahr hätte ausgeglichen werden können (aber Ersatz von Saatgut, Maschinen- und Arbeitskosten etc.)
    4. wenn der Schaden durch ein späteres Ereignis ohnehin eingetreten wäre (Hagel, Überschwemmung etc.)
    5. wenn der Schaden nicht rechtzeitig angemeldet wurde (s. o.).

Ein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden ist ggfls. gemindert:

  1. sofern der Landwirt Mais, Kartoffeln, Rüben etc. “untergepflügt“ hat und anschließend z. B. Getreide anbaut, da er durch das Unterpflügen im Ergebnis eine Fütterung für Wild geschaffen hat und dieses dadurch “anlockte“
  2. bei nicht rechtzeitigem Abernten von Äckern und Feldern
  3. sofern der Landwirt keine Informationen zur Errichtung von Schutzmaßnahmen an den Jagdausübungsberechtigten weitergibt, obwohl wiederholt Wildschaden bei Aussaat und in der Milchreife auf dem Grundstück aufgetreten ist

 

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

09.12.2022
aktuelles-2022-12-schadstAlle Termine für 2023 mehr...
25.01.2023
aktuelles-2023-01-schoeffenwahlIm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen...mehr...
21.03.2023
aktuelles-2023-03-freiflaechenpAm Montag, 20. März wurden die Ergebnisse der Potentialflächenanalyse für...mehr...
17.03.2023
aktuelles-2023-03-minigolf Samstag, 01.04.2023, 10.00 Uhr mehr...
17.03.2023
aktuelles-2023-03-freiflaechenphotovoltaikSchwarmstedt. Am jetzigen Montag, 20. März 2023 werden erste Planungen zu...mehr...
17.03.2023
aktuelles-2023-03-stellenausschreibung-sg-klimaschutzmanager Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin...mehr...
17.03.2023
aktuelles-2023-03-stellenausschreibung-sg-fb3 Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin...mehr...
17.03.2023
aktuelles-2023-03-stellenausschreibung-sg-buergerbuero Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine...mehr...
   
15.03.2023
bekanntmachung-samtgemeinde-2023-03-aoeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Montag, den 20.03.2023, um...mehr...
   
buchtipp-2023-03-18Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Hörbücher für Erwachsene: mehr...
   

 

 

 

 

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Tel. Zentrale: 05071 809-0

 

Öffnungszeiten
Samtgemeindeverwaltung:

 

 

Kontakt Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Terminbuchung  
Impressum  
Datenschutz  
Barrierefreiheit  
Quellenangaben  Öffnungszeiten
Sozialamt:

Achtung, das Rathaus ist für den
Publikumsverkehr geschlossen.
Zutritt während der Öffnungszeiten
NUR nach vorheriger Terminabsprache

 

 
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr  
Zusätzlich:    
Montag – Mittwoch 13:00 – 14:30 Uhr  
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr  
     
Montag – Mittwoch, 08:30 – 17:00 Uhr  
Donnerstag 08:30 – 18:00 Uhr  
Freitag 08:30 – 17:00 Uhr  
Samstag (01.Mai.-15.Sept.) 10:00 – 12:00 Uhr   
 (samstags keine Kfz-Bearbeitung)    
     
     
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
 
   

Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.