Wahlen 2021
Wahlamt
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Team Wahlen
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: 05071/809-163
Fax: 0511/93 69 717 62
Email: wahlen@schwarmstedt.de
Inhalt:
Wo erhalte ich weiterführende Informationen zu den Wahlen?
Aufruf: Wahlhelfer*innen gesucht!
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen?
Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen
Videos und Hilfen für Wahlhelfer/innen
Am 12. September 2021 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt.
In der Samtgemeinde Schwarmstedt wird Folgendes neu gewählt:
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der Landrat,
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der Kreistag,
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der Samtgemeinderat sowie
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die Gemeinderäte (Buchholz, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt).
Für den Fall, dass bei der Wahl des Landrates/der Landrätin am 12. September 2021 keine Bewerberin/kein Bewerber mindestens die Hälfte der Stimmen erhält, findet am 26. September 2021 die dann durchzuführende Stichwahl statt.
Weitere Informationen auf der Website "Kommunalwahl in Niedersachsen"
Am 26. September 2021 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Stimmzettel Muster:
Wo erhalte ich weiterführende Informationen zu den Wahlen?
Webseite der Landeswahlleiterin
Webseite des Bundeswahlleiters
Aufruf: Wahlhelfer*innen gesucht!
Alle Bürger*innen, die zu der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind, können in einem Wahlvorstand helfen und haben so die Möglichkeit, sich in der Samtgemeinde Schwarmstedt zu engagieren.
Sie...
...brauchen keine Vorkenntnisse und melden sich freiwillig ohne Verpflichtung, immer helfen zu müssen. Ihre Anwesenheit im Wahllokal ist in der Regel nicht den ganzen Tag erforderlich. Bei ausreichender Besetzung des Wahlvorstandes kann der*die Wahlvorsteher*in tagsüber Ablösungen einteilen. Außerdem bekommen Sie für Ihr Engagement ein finanzielles „Dankeschön“.
Wir...
...können Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten fast immer berücksichtigen und beantworten gerne Ihre Fragen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die oben angegebenen Kontaktdaten.
Was ist der Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand besteht aus:
• der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher
• der stellvertretenden Wahlvorsteherin/dem stellvertretenden Wahlvorsteher
• der Schriftführerin/dem Schriftführer
• der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer
• den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes
Aufgaben der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers
• Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
• Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
• Leitung des Wahlvorstandes
• Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit, zum unparteilichen Auftreten und zu unparteilichen Äußerungen
• Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
• Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes
In Zeiten, in denen die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher abwesend ist, übernimmt die stellvertretende Wahlvorsteherin/der stellvertretende Wahlvorsteher deren/dessen Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.
Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers
• Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
• Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
• Übergabe der Wahlniederschrift und der Wahlunterunterlagen an das Wahlamt
Ebenso wie bei der stellv. Wahlvorsteherin/de stellv. Wahlvorsteher gilt auch für die Stellvertretung der Schriftführerin/des Schriftführers, dass bei deren/dessen Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.
Aufgaben der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes
• Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
• Ausgabe der Stimmzettel
• Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
• Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen?
Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigungskarten
für die Kommunalwahlen bis spätestens zum 22.08. und
für die Bundestagswahl bis spätestens zum 05.09. zugeschickt.
Sollten Sie bis dahin keine Karte erhalten haben, können Sie
in der Zeit vom 23.08. bis 27.08. (Kommunalwahlen) bzw.
in der Zeit vom 06.09. bis 10.09. (Bundestagswahl)
Einsicht in das Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Schwarmstedt nehmen und ggf. einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Sein Wahlrecht ausüben kann, wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigungskarten dienen lediglich Ihrer Information und sind hierfür nicht zwingend erforderlich.
Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder digital angefordert werden.
Sie können die Unterlagen bequem über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder unter diesem Link
in der Zeit vom 01.08., 8.00 Uhr, bis zum 05.09., 24.00 Uhr, (Kommunalwahl) bzw.
in der Zeit vom 15.08., 8.00 Uhr, bis zum 19.09., 24.00 Uhr, (Bundestagswahl)
digital beantragen.
Für die schriftliche Antragstellung nutzen Sie gerne den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder stellen diesen formlos unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihres Geburtsdatums (es handelt sich hierbei um Pflichtangaben). Schriftliche Anträge müssen außerdem eigenhändig unterschrieben werden.
Sie können uns Ihren Antrag postalisch, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen. Bedenken Sie bitte die Postlaufzeiten, damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig (bei der Kommunalwahl bis zum 12.09. und bei der Bundestagswahl bis zum 26.09. um 18.00 Uhr) bei der Wahlleitung eingehen kann.
Der Versand der Briefwahlunterlagen startet, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Für die persönliche Beantragung kommen Sie bitte mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass
in der Zeit vom 23.08. bis zum 10.09. um 13.00 Uhr, (Kommunalwahlen) bzw.
in der Zeit vom 08.09. bis zum 24.09. um 18.00 Uhr, (Bundestagswahl)
ins Bürgerbüro der Samtgemeinde Schwarmstedt. Die Unterlagen werden Ihnen dann direkt ausgehändigt.
Weitere Informationen zur Briefwahl, dem Wählerverzeichnis und den Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie im Bürgerbüro.