Aufgrund der §§ 10, 12, 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 5765) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 11.03.2021 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

§ 1: Bekanntmachungen

§ 3 erhält folgende Fassung:

Ratszuständigkeit

1. Über Ratsgeschäfte nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG beschließt der Rat, wenn der Vermögenswert 5 000,- € übersteigt.

2. Über Verträge der Gemeinde Schwarmstedt nach § 58 Abs. 1 Nr. 20 NKomVG mit Ratsmitgliedern, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen oder mit der Gemeindedirektorin/dem Gemeindedirektor beschließt der Rat, es sei denn, dass es sich um Verträge aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, deren Vermögenswert 2 500,- € nicht über-steigt.


§ 2: Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 3 der Haupt-satzung vom 21.11.2016 außer Kraft.

 


Schwarmstedt, 25.05.2021

Gemeinde Schwarmstedt

gez. Gehrs
Gemeindedirektor
(L. S.) Bürgermeisterin
gez. Schiesgeries

 

 

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.11.2024
fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Seit Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro...mehr...
22.05.2025
aktuelles-2025-05-reisedokSchwarmstedt. Anfang Juli starten die Sommerferien. Die Samtgemeinde...mehr...
15.05.2025
bekanntmachung-lindwedel-2025-05-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 22.05.2025,...mehr...
13.05.2025
bekanntmachung-sg-2025-05-rat-saDie nächste Sitzung des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am...mehr...
09.05.2025
aktuelles-2025-05-bildAb dem 01. Mai 2025 werden für die Beantragung von Personalausweisen und...mehr...
08.05.2025
aktuelles-2025-05-kam Alle fünf Jahre werden in ganz Deutschland die Fahrzeuge erfasst. Die...mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.